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Für Ihre Behandlung verwenden wir die besten verfügbaren Materialien und Geräte sowie das aktuellste Wissen auf dem Gebiet der Zahnheilkunde. Wir erledigen unsere Arbeit mit größter Sorgfalt und tragen die volle Verantwortung für die Qualität unserer Arbeit, indem wir eine Garantie darauf geben. Sie können sicher sein, dass Sie bei Problemen auf unsere Hilfe zählen können.

Dauer der Garantie:

  • Implantate – 10 Jahre
  • Permanente prothetische Rekonstruktionen (Kronen, Brücken) – 3 Jahre
  • Bewegliche prothetische Rekonstruktionen (Prothesen) – 2 Jahre
  • Füllung – 2 Jahre

Die Dauer der Garantie wird ab dem Datum der Arbeit berechnet.

Die von uns angewendeten Verfahren sind darauf ausgelegt, dem Patienten ein Höchstmaß an zahnärztlichen Leistungen zu bieten. Wir glauben, dass der mit Ihnen erstellte und umgesetzte Behandlungsplan am Tag der Leistungserbringung die bestmögliche Wahl ist, wenn es um Ihre Bedürfnisse, Anforderungen und Möglichkeiten geht. Im Rahmen der Garantie ist es möglich, technische Mängel an durchgeführten Arbeiten zu beseitigen. Eine der Grundbedingungen für die Inanspruchnahme der Garantie ist jedoch die Verpflichtung des Patienten, halbjährliche Kontrollbesuche und professionelle Hygienisierungen durchzuführen. Die Garantie gilt nicht für die Ergebnisse der Behandlung selbst, da eine Garantie nicht möglich ist und das Gesetz eine solche Möglichkeit nicht vorsieht. Die Wirkung der Behandlung hängt von vielen Faktoren ab, einschließlich der individuellen und unvorhersehbaren Erholungsfähigkeit des Patienten.

Garantiebedingungen

Die Verantwortung für die langfristigen Auswirkungen der Behandlung liegt auch beim Patienten. Die Garantie setzt die Einhaltung einiger grundlegender Regeln voraus, die es Ihnen ermöglichen, über die Gesundheit Ihrer Zähne beruhigt zu sein:

  • Kontrolle alle 6 Monate (kostenpflichtig nach aktueller Preisliste)
  • Aufrechterhaltung einer guten Mundhygiene
  • Einhaltung der Anweisungen des Arztes
  • Keine fremden Eingriffe in die durchgeführte prothetische Arbeit
  • Im Falle einer implantologischen Behandlung ist es notwendig, eine vollständige implantologische und prothetische Rekonstruktion durchzuführen und die verbleibenden vorhandenen Zahnmängel innerhalb von 6 aufeinanderfolgenden Monaten zu ergänzen, um einen gleichmäßigen Zahnkontakt zu erhalten
  • Die Garantie erstreckt sich nicht auf vorübergehende Arbeiten und Arbeiten, für die keine Garantie besteht und die auf Wunsch des Patienten ausgeführt wurden

Die Garantie deckt keine Schäden ab, die verursacht werden durch:

  • Not following the guarantee conditions
  • Nichteinhaltung der Garantiebestimmungen
  • Unglückliche Unfälle
  • Natürliche Knochenatrophie und Veränderungen im Parodont
  • Erkrankungen, die sich ungünstig auf das Kausystem auswirken (z. B. Diabetes, Osteoporose, Nikotinismus, Alkoholismus)

OPŁATY ZA DOKUMENTACJĘ MEDYCZNĄ

  • wysokość opłat za wydanie dokumentacji medycznej określa art. 28 ust. 4 ustawy z dnia 6 listopada 2008 r. o prawach pacjenta i Rzeczniku Praw Pacjenta.
  • maksymalna wysokość opłaty za jedną stronę wyciągu lub odpisu dokumentacji medycznej – nie może przekraczać 0,002 przeciętnego wynagrodzenia w poprzednim kwartale (dane GUS), a jednej strony kopii lub wydruku dokumentacji – 0,00007.
  • aktualnie opłata za jedną stronę ksera to 30 gr, a za jedną stronę odpisu 5 zł.

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